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"Eine gute Ordnung ist gleichsam die Seele einer Rede."
(Friedrich A. Hallbauer)

 


Redeaufbau

 

Die Gliederung der Rede in verschiedene Redeteile ist abhängig von der Art der jeweiligen Redegattung. Das Muster für die klassische Vierteilung bezieht sich besonders auf die Gerichtsrede (genus iudicale) und ist nicht ohne weiteres auf alle Reden anwendbar. Jedoch ist nicht nur die Redegattung entscheidend: Zu verschiedenen Zeiten in der Geschichte der Rhetorik wurden durchaus auch unterschiedliche Gliederungsbezeichnungen und arten bevorzugt.

Die Gerichtsrede im klassischen Sinne sieht folgende Teile vor:
1. exordium
2. narratio (ursprgl. die Hergangsschilderung in der jurist. Rede)
3. argumentatio
4. peroratio

sonst folgen die Reden eher:
1. exordium (tlw. eine narratio beinhaltend)
2. propositio
3. tractatio (Darlegung und Schluß)
(4. peroratio)

Sondergattungen wie Predigt oder anlaßbezogene Redentypen folgen häufig fest etablierten Redenschemata.

1. exordium

Das exordium bildet den Einstieg zur Rede. Die Aufgabe, welche dieser Redeeinstieg zu erfüllen hat, ist es, die Redesituation zwischen Zuhörern und Redner, zwischen Leser und Autor etc. herzustellen. Dabei kommt es weniger auf inhaltliche Aspekte an als darauf, die vorweg zu klärenden Fragen anzusprechen.

Gerade hier bietet es sich für den Redner an, das einfachste Instrument der inventio zu nutzen und sich zu fragen: quis, quid, ubi, quibus auxiliis, cur, quomodo, quando? Mit die-sen Fragen lassen sich die wichtigsten Elemente der Redesituation leicht erfassen und für das exordium nutzen.

Gleichwohl spielen auch inhaltliche Aspekte eine Rolle bei der Herstellung der Redesituation, denn der Redner muß auch auf die Redeinhalte vorbereiten, indem er mögliche Reaktionen der Zuhörer bedenkt und in seinem Sinne zu modifizieren sucht.

Das exordium kann in ganz unterschiedlicher Weise gestaltet werden. Zunächst sind zwei Arten zu unterscheiden:
1) das principium oder prooemium
2) die insinuatio
Das exordium als principium / prooemium:

Es soll die Aufmerksamkeit des Publikums gegenüber den Inhalten und Redezielen wecken (attentum parare), es soll den Hauptteil inhaltlich vorbereiten (docilem parare) […] und es soll die Zuhörer gegenüber den Inhalten der Rede und gegenüber dem Redner gewogen machen (benevolum parare oder captatio benevolentiae). (Ottmers 1996: 54f.)

Und es kann genau das Gegenteil von all dem bezwecken: von den unangenehmen Redegegenständen ablenken, die wichtigen Sachpunkte unerwähnt lassen und das Publikum gegen den Redner aufbringen. Die insinuatio dagegen, die bei besonders heiklen Themen notwendig wird (genus admirabile), besteht in der Kunst, sich den Zuhörern fast wider ihren Willen einzuschmeicheln. Wenn eine anstößige Person verteidigt werden soll, spricht man z.B. von einer ehrenhaften, oder wenn die Zuhörer bereits den Argumenten der Gegner vertrauen, verspricht man durch ein spektakuläres Argument dieses zu entkräften.

Für bestimmte Redegattungen wie etwa die Buchvorrede haben sich feste exordiale Topoi herausgebildet, die etwa die Verkleinerung der eigenen Leistung, die Rechtfertigung des Schreibens oder die Bitte um günstige Aufnahme vorsehen. Das exordium soll möglichst knapp gefaßt werden, da sich der Redner durch Kürze empfiehlt. Ist eine längere Abhandlung notwendig, so sollte der Redner die Zuhörer allerdings gleich zu Beginn darauf vorbereiten und sich während der Rede um Auflockerung bemühen. Das exordium bildet bei der Ausfertigung der Rede den letzten Teil, denn nur wer seine Rede bereits kennt, kann die Einleitung auf das Notwendige verkürzen.

Das prooemium ist kein notwendiger Redebestandteil!

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2. narratio

Die narratio wird in vielen Rhetoriken als Teil des exordiums betrachtet. Die Funktion eines selbständigen Redeteils narratio kommt vor allem im genus iudicale zum Tragen (Ottmers 1996: 56f.).

Die Erzählung des Sachverhaltes ist in der Gerichtsrede deswegen be-sonders wichtig, da bereits hier Differenzen zur Gegenpartei deutlich werden können. Für Cicero ist eine narratio nur in dem Fall einzuset-zen, da sie sich als tatsächlich notwendig erweist: Denn zu erzählen empfiehlt sich weder, wenn der Sachverhalt bekannt oder der Hergang zweifelhaft ist, noch wenn der Gegner eine Schilderung gegeben hat, es sei denn sie wird von uns widerlegt. (Cicero, de orat. II,330) Der Redner ist besonders in der narratio an die Anforderungen ge-bunden, kurz, klar und glaubwürdig aufzutreten (Cicero, de orat. II,329). Außerdem ist es bei der Erzählung notwendig, bereits partei-isch zu sein. Das heißt, es soll nur das erzählt werden, das dem Redezweck nicht schadet (Cicero, de orat. II,330).

Wenn es notwendig ist, kann in der narratio eine digressio aufgenommen werden, die »der näheren Beschreibung eines Sachverhaltes, ei-ner Begebenheit o.ä.« dient (Göttert 21994: 32). Aber nicht nur im genus iudicale kann eine narratio sinnvoll eingesetzt werden. Regelmäßig etwa wird in Lob und Trauerreden die biographische Erzählung zur Darstellung etwa eines besonders vorbildlichen, tugendhaften Lebenswandels oder anderer verdienstvoller Lebensleistungen genutzt.

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3. propositio

Im Anschluß an das exordium bzw. die narratio wird in vielen Rhetori-ken eine genaue Proposition des Themas verlangt.

Christian Weise (1642–1708) bezeichnet die Proposition als das schwierigste Stück der Rede. Hier ist es insbesondere notwendig, ganz exakt den Redegegenstand (subjectum) zu benennen und die Aspekte (praedicatis) anzugeben, unter welchen er untersucht werden soll. Als Beispiel nennt Weise den Fall einer Lobrede auf einen Bürgermeister: subiectum: Lob eines rechtschaffenen Bürgermeisters praedicatis:

„Treu gegen den Fürsten/ embsig und sorgfältig in seinem Collegio, vertraulich gegen seine Nachbarn/ friedlich und wolthätig gegen die Bürger.“

Hier wird genau angegeben, was in der kommenden Traktation gezeigt werden soll. Im Gegensatz zum exordium, welches die Redesituation herstellt, wird in der propositio der Redegegenstand eingeleitet.

Es handelt sich also um einen bei vielen Reden unverzichtbaren Redebestandteil, der gera-de bei sachorientierten Reden, bei wissenschaftlichen Texten etc. eine zentrale Bedeutung hat, aber auch in anderen Redegattungen sinnvoll eingesetzt werden kann, wie das Beispiel von weise zeigt. Wenn das Thema angekündigt ist, gilt es in der propositio ferner, das Interesse des Publikums auf die nachfolgenden Ausführungen zu richten:

»Wenn man seine Proposition vorgebracht hat/ muß eine Capta-tio benevolentiæ gemacht werden/ in welcher man 1. das Thema re-commendiret. 2. Sich der Gewogenheit derer Zuhörer versichert/ welche sie beydes zum Themate, als zum Redner haben. 3. Seine Dienste vor die gütige Audients verspricht.« (Uhse 51712: 308)

Für die besondere Gattung der Predigt ist das exordium von geringer Bedeutung, denn die Predigt ist durch Ritus und Liturgie des Gottes-diestes an ihrem Ort und in ihrer Funktion den Hörern vertraut, und die Redesituation bedarf folglich kleiner weiteren Einleitung. Von zentraler Bedeutung ist dagegen die propositio, welche die Aufgabe hat, das Thema – als einen zentralen Aspekt des Bibeltextes der Predigt und als Leitgedanken der Ausführungen in der Predigt – zu benennen und die Disposition der unter diesem Leitgedanken gefaßten Einzelaspekte durchsichtig zu machen. Nur so könne eine – nicht nur aus Gebildeten bestehende – Gemeinde den einheitlichen Sinn der Predigt erfassen.

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4. argumentatio

Die Beweisführung stellt besonders in der Gerichtsrede den eigentlichen Hauptteil dar. In ihr wird der zuvor knapp skizzierte Sachverhalt begründet, es werden die gegnerischen Argumente widerlegt. Dabei gibt es ganz verschiedene Arten von Argumenten, die der Redner an-wenden kann. Es gibt zwei Arten der Beweisführung, die bei Quintilian auch geson-dert behandelt werden: die probatio (Beweisführung im engeren Sinne) und die refutatio (Widerlegung) (vgl. Ueding/Steinbrinck 21986: 246).

Argumente: die Beweisarten Zunächst gibt es Erklärungen und Geständnisse, die nicht der Rede-kunst entstammen (probationes inartificiales). Dann aber sind die Argumente wichtig, die allein aus der Redekunst stammen (probationes artificales). Hierunter fallen Indizien (signa), ei-gentliche Beweise (argumenta) und Beispiele (exempla) sowie be-sonders in der antiken Rhetorik allgemeingültige Sätze (sententiae). Unter die probationes artificalies zählt auch der eigentliche Beweis: das Argument, eine »rationale Schlußfolgerung«. Eine unwidersprochene Wahrheit wird auf etwas Zweifelhaftes bezogen, um daraus die Rich-tigkeit zu beweisen: Der Kaiser ist ein Mensch. Alle Menschen sind sterblich. Der Kaiser ist sterblich. Allerdings gibt es verschiedene For-men der Beweisschlüsse (conclusiones). –› enthymema, ratioconatio Das Enthymem beruht auf der Ableitung eines Einzelfalls von einer allgemein akzeptierten Aussage: Die Münchener Philharmoniker be-schäftigen nur gute Musiker. M. ist bei den Münchener Philharmoni-kern, also ist er ein guter Musiker. Diese Argumentation kann durch Beglaubigungen erweitert werden.

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5. peroratio (auch: conclusio, epilogus)

Im Schlußteil der Rede kann das Gesagte nochmals kurz zusammenge-faßt werden (Aufzählung, enumeratio). Der Redner sollte zudem die Bewertung des Vorgetragenen den eigenen Interessen entsprechend nochmals betonen: entweder dadurch, daß er seine besondere Bedeu-tung hervorhebt, oder daß er auf die Nichtigkeit hinweist. – Letztlich muß das Redeziel hier durchgesetzt werden: Entweder soll der Zuhörer etwas erfahren haben, an etwas erinnert werden oder zu einer Handlung aufgefordert werden. Besonders ein affektivischer Schluß ist dazu geeignet (Göttert 2.1994: 38). Der Redner benutzt etwa treffende Sentenzen, um das Gesagte zuzu-spitzen und dadurch die Gefühlswirkung seiner Rede zu steigern (Affekterregung: pathos oder ethos).

Conclusio oder epilogus trägt entweder etwas wichtiges vor, das man aus der Tractation [d.i. narratio und argumentatio] hierzu ausgesetzt; oder bestehet in einer patheti-schen und kurzen Wiederholung dessen, was abgehandelt worden; oder macht einen kräftigen Wunsch aus, &c. Es muß alles so eingerichtet werden, daß man in einem kurzen und nachdrücklichen Schlusse den Zuhörern noch etwas merckwürdiges ins Gemüth lege und mit nach Hause gebe. (Hallbauer 1725: 462)

Für den Redeschluß gilt wie für die Einleitung, daß ein enger Zusammenhang zwischen Rede und Schluß bestehen muß und es zu den Tu-genden des Redners gehört, sich dabei knapp zu fassen.

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